| Honorar.

Mit der professionellen und entschlossenen Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung sind zwangsläufig Kosten verbunden. Wir legen dabei Wert darauf, dass die Interessen unserer Mandanten entschlossen und kosteneffizient durchgesetzt werden.

| Abrechnungsarten.

Angemessens Honorar.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, richtet sich das Honorar nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) und/oder des Notariatstarifgesetzes (NTG). Wir sprechen so jenes Honorar an, das gesetzlich für unsere Leistungen als angemessen erachtet wird.

Stundensatz.

Bei Stundensatzvereinbarungen wird ein Zeithonorar über die tatsächlich angefallenen Leistungen geschuldet, wobei die kleinste Verrechnungseinheit 15 Minuten sind und angefangene Einheiten zur Gänze in Rechnung gestellt werden. 

Pauschale.

Die Vereinbarung einer Pauschale setzt voraus, dass bereits im Vorfeld ein bestimmter Leistungsumfang definiert werden kann. Dies kann bei der Erstellung von Verträgen der Fall sein. Bei Prozessvertretung ist die Vereinbarung einer Pauschale ausgeschlossen

| Rechtsschutzversicherung.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, so erledigen wir für Sie – nach Auftragserteilung – die Anfrage, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die mit Ihrer Beratung und Vertretung verbundenen Kosten deckt. Erteilt uns Ihre Rechtsschutzversicherung die (uneingeschränkte) Kostendeckung, so werden wir das Honorar direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abrechnen. Erteilt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kostendeckung nur unter Bedingungen oder zum Teil (Selbstbehalt), so haben Sie – trotz abgeschlossener Rechtsschutzversicherung – jene Kosten zu tragen, die von Ihrer Rechtsschutzversicherung nicht bezahlt werden.

| Anwaltliches Erstgespräch.

Das anwaltliche Erstgespräch dient dazu, dass wir die Sach- und Rechtslage zu Ihrer Angelegenheit erörtern und die weitere Vorgehensweise, insbesondere die damit verbundenen Kosten, abstimmen. Die Kosten eines anwaltlichen Erstgespräches betragen für die Dauer von einer Stunde pauschal EUR 300,00 (inkl. 20 % USt).

Kanzlei.

Kanzlei:
2225 Zistersdorf, Kirchenplatz 16
T: 02532 20123 | E: office@advolaw.at

Sprechstelle:
1080 Wien, Lerchenfelder Straße 74
T: 01 4162699 | E: office@advolaw.at
(Sprechstunden nach Terminvereinbarung)