| Unsere Tätigkeiten.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeiten liegt in der Beratung und Vertretung von Privatpersonen, Unternehmern, Hausverwaltungen, Banken, Versicherungen sowie Gemeinden in allen wirtschaftlich bedeutsamen Angelegenheiten. Dazu zählen vornehmlich:

Unsere Kanzlei führt insbesondere Verfahren im Zivilrecht, Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht und begleitet Sie dabei von der ersten rechtlichen Einschätzung bis zum Abschluss des Verfahrens.

Klage.

Antrag.

Einstweilige Verfügung.

Forderungsbetreibung (Exekution).

| Insolvenzverwaltung.

Wir werden häufig von Insolvenzgerichten zum Insolvenzverwalter eines Unternehmens bzw. Schuldners für die Sanierung oder Verwertung bestellt. Wir sind so um die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger bemüht. Das kann durch eine Fortführung und Sanierung, aber auch durch die Zerschlagung des schuldnerischen Vermögens erzielt werden.

| Schuldnervertretung.

Unternehmer und Unternehmen sind in bewegten Zeiten vor besonderen wirtschaftlichen Herausforderungen gestellt. Um diese bewältigen zu können, gilt es Maßnahmen zu setzen, um so überhaupt den Eintritt einer Insolvenz zu verhindern, die Sanierung des Unternehmens anzustreben oder ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Wir unterstützen Sie dabei

Unternehmer und Unternehmen sind in bewegten Zeiten vor besonderen wirtschaftlichen Herausforderungen gestellt. Um diese bewältigen zu können, gilt es Maßnahmen zu setzen, um so überhaupt den Eintritt einer Insolvenz zu verhindern, die Sanierung des Unternehmens anzustreben oder ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Wir unterstützen Sie dabei

  • beim Sanierungsplan,
  • beim Zahlungsplan und
  • im Abschöpfungsverfahren.

| Privatkonkurs (Entschuldung).

Wenn Sie den Überblick über Ihre Schulden verloren haben und/oder Ihr Einkommen nicht ausreicht, um all Ihre Schulden zu bezahlen, so helfen wir Ihnen als Experten bei Ihrer Entschuldung.

| Vertretung in Anfechtungsverfahren.

| Vertretung bei Geschäftsführerhaftung (FA, ÖGK und Magistrat).

Testament.

Letztwillige Verfügungen (Testamente und Vermächtnisse) eignen sich dazu, die Rechtsnachfolge nach dem eigenen Tod in die eigenen Hände zu nehmen. Dabei gilt es aber zu beachten, dass Fehler in letztwilligen Verfügungen zwingend zu deren rechtlichen Unwirksamkeit führen, dies selbst dann, wenn der letzte Willen des Verstorbenen sich nachweisen lässt.

Unternehmensnachfolge.

Gerade für Unternehmer, die nach dem Tod an der Erhaltung und am reibungslosen Funktionieren ihres Unternehmens interessiert sind, ist es geboten, die Rechtsnachfolge gesellschaftsrechtlich und erbrechtlich überlegt zu regeln, andernfalls langjährige erbrechtliche Auseinandersetzungen drohen und diese bis zur Vernichtung des Unternehmens führen können.

Unsere hochgradige Spezialisierung im Erbrecht bringt für unsere Mandanten den Vorteil, die typischen Fehler in letztwilligen Verfügungen und die Streitpunkte unter den Hinterbliebenen nach dem Tod, so insbesondere, wenn Gesellschaften und Unternehmen beteiligt sind, zu erkennen und überlegt zu regeln.

Verlassenschaften.

Unmittelbar nach dem Tod eines Angehörigen sind Hinterbliebene in Verlassenschaftsverfahren mit Fragen, Entscheidungen und Handlungen konfrontiert, die rechtlich überlegt gelöst, getroffen und gesetzt werden müssen. Dies insbesondere dann, wenn Unternehmen und Gesellschaften beteiligt sind.

Auch nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens

  • sind Erben und Pflichtteilsberechtigte Ansprüchen ausgesetzt oder
  • haben Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer Ansprüche – unter Wahrung von (gefährlichen) Verjährungsfristen – zu verfolgen.

Unsere Mandanten profitieren von unserer Expertise in der rechtlichen Beratung und Vertretung bei komplexen erbrechtlichen und pflichtteilsrechtlichen Auseinandersetzungen. So haben wir im Interesse unserer Mandanten als Erben und Pflichtteilsberechtigte zahlreiche Entscheidungen vor dem Obersten Gerichtshof erwirkt.

Vertretung von Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern in Verlassenschaftsverfahren.

Vertretung von Erben in Erbrechtsstreitigkeiten.

Durchsetzung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen, Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen.

Errichtung, Verhandlung und Überprüfung von Erbteilungsübereinkommen und Pflichtteilsübereinkommen.

Einbringung und Abwehr von Erbschaftsklagen und Pflichtteilsergänzungsklagen.

Wir übernehmen die Funktion von Verlassenschafts- und Kollisionskuratoren – werden dazu häufig von Notaren, Gerichtskommissären, Parteien und Rechtsanwälten namhaft gemacht und gerichtlich bestellt.

Immobilienkauf. Eigentümer werden.

Egal, ob Sie Ihre Immobilie kaufen oder verkaufen, wir erstellen für Sie den passenden Kaufvertrag und sorgen dafür, dass die Abwicklung gesichert über ein von der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich beaufsichtigtes Treuhandkonto erfolgt.

Kaufangebot.

Kaufvertrag über Eigentumswohnungen, Geschäftslokale, Einfamilienhäuser, Reihenhäuser Zinshäuser und (unbebaute) Liegenschaften.

Übergabsvertrag. Schenkungsvertrag.

Optionsvertrag über Liegenschaften.

Kaufvertrag mit Wohnungseigentumsbegründung.

Bauträgervertrag (nach BTVG).

Wohnungseigentumsvertrag.

Miet- und wohnrechtliche Streitigkeiten.

Als erfahrener Prozessrechtsanwalt vertreten wir Mieter und Vermieter in sämtlichen mietrechtlichen Streitigkeiten.

Des Weiteren werden wir von Eigentümern und Hausverwaltungen in Niederösterreich und in Wien laufend beauftragt.

  • Vertretung in wohnrechtlichen Streitigkeiten
  • Vorbereitung und Abhaltung von Wohnungseigentümerversammlungen
  • Erwirkung von Beschlüssen von Eigentümerversammlungen
  • Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft bei der Durchsetzung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen

Räumungsklage.

Mietzinsklage.

Schadenersatzansprüche.

Rückforderung der Kaution.

Erhaltungsarbeiten.

Ablöse.

Vertretung in wohnrechtlichen Streitigkeiten.

Vorbereitung und Abhaltung von Wohnungseigentümerversammlungen.

Erwirkung von Beschlüssen von Eigentümerversammlungen.

Beschlussanfechtung.

Vertretung der Eigentümergemeinschaft bei Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen.

Werklohn, Mehrkosten.

Durchsetzung von Werklohnforderungen und Mehrkosten.

Beweissicherung.

Gerichtliche und außergerichtliche Beweissicherung, um Ansprüche letztlich fundiert durchsetzen zu können.

Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche.

  • Abtretung von Ansprüchen von Wohnungseigentümern an Eigentümergemeinschaften, um gezielt und gebündelt Ansprüche der Eigentümergemeinschaft durchzusetzen;
  • Vertretung in der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Titel der Gewährleistung und des Schadenersatzes.

Bauwerkverträge.

Gestaltung, Überprüfung und Verhandlung von Generalunternehmer-, Totalunternehmer- und Einzelgewerkverträgen, Subunternehmerverträgen sowie Konsortialverträgen.

Wir vertreten ständig namhafte Bauunternehmer, Auftraggeber und Eigentümergemeinschaften bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus der Errichtung von Bauvorhaben.

Durch unsere technische Expertise sind wir in der Lage,

  • die Sach- und Rechtslage geordnet und effizient zu erheben,
  • jene Punkte vertraglich zu regeln, auf die es bei der Errichtung und Erbringung des Werkes bzw der Vergabe von (Einzel-)Gewerken ankommt, und
  • die rechtlichen Ansprüche zu sichern und letztlich entschlossen – erforderlichenfalls gerichtlich – durchzusetzen.

Kanzlei.

Kanzlei:
2225 Zistersdorf, Kirchenplatz 16
T: 02532 20123 | E: office@advolaw.at

Sprechstelle:
1080 Wien, Lerchenfelder Straße 74
T: 01 4162699 | E: office@advolaw.at
(Sprechstunden nach Terminvereinbarung)